Im Zuge des Unterrichtes „Musikerziehung“. Die SchülerInnen haben Instrumentalmusik, Rhythmisch-musikalische Erziehung und Musikerziehung als Pflichtgegenstände.
Im Zuge des Unterrichtes „Musikerziehung“. Die SchülerInnen haben Instrumentalmusik, Rhythmisch-musikalische Erziehung und Musikerziehung als Pflichtgegenstände.